Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des
Eventmanagement Knuf

Eventmanagement Knuf
Inhaber: Philipp Knuf
Dopkotten 5a
49509 Recke-Steinbeck
Deutschland


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Eventmanagement Knuf
(nachfolgend „Vermieter“ oder „Veranstalter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“ oder
„Kunde“). Sie gelten sowohl für die Durchführung von Veranstaltungen als auch für die Vermietung
von Veranstaltungsequipment. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es
sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter ein Angebot des Eventmanagement Knuf annimmt – mündlich,
schriftlich oder elektronisch – und der Vermieter die Buchung bestätigt. Mit der
Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese AGB an.


3. Leistungsumfang
Die Eventmanagement Knuf führt Veranstaltungen durch und vermietet Veranstaltungsequipment (z. B.
Bierzeltgarnituren, Popcornmaschinen, Musikanlagen, Lichttechnik u. a.). Art und Umfang der
Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Der Vermieter behält sich
geringfügige Änderungen im Leistungsumfang vor, sofern diese für den Mieter zumutbar sind.


4. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag. Das gemietete Equipment ist zum vereinbarten
Zeitpunkt vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Wird die Rückgabe
verspätet vorgenommen, kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag eine zusätzliche
Mietgebühr berechnen.


5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu
verwenden. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung der Eventmanagement Knuf nicht gestattet. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Equipment vor Witterungseinflüssen,
Diebstahl oder Beschädigung geschützt ist.


6. Schäden, Verlust und Haftung
Für während der Mietzeit auftretende Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung haftet der
Mieter in vollem Umfang. Der Vermieter prüft nach Rückgabe den Zustand der gemieteten
Gegenstände. Etwaige Schäden oder Verluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt, basierend
auf den tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Eine Kaution wird nicht
erhoben.


7. Preise und Zahlung
Die jeweils gültigen Mietpreise und Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder
der aktuellen Preisliste. Zahlung kann vorab per Überweisung, vor Ort in bar oder per Karte
erfolgen. Je nach Produkt oder Auftragswert kann eine Anzahlung vereinbart werden. Der
vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens bei Übergabe des Equipments oder
Veranstaltungsbeginn fällig.


8. Stornierungen
Stornierungen sind bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Mietdatum kostenlos möglich. Bei
späteren Stornierungen gelten folgende Staffelungen:- 29–15 Tage vor Termin: 30 % des Auftragswertes- 14–7 Tage vor Termin: 50 % des Auftragswertes- weniger als 7 Tage vor Termin: 80 % des Auftragswertes
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.


9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen
sind. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen
Vertragspflichten betroffen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder
Folgeschäden ist ausgeschlossen.


10. Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung oder Lieferung aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unwetter,
Stromausfall, behördliche Anordnungen, Krankheit) nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf
Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug eventuell entstandener Kosten
erstattet.


11. Datenschutz
Die Eventmanagement Knuf verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung
gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur,
soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.


12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
der Sitz des Vermieters (Recke-Steinbeck). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam
sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Oktober 2025